Sanierungs-Erstberatung durch Fachexperten
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 27. Juli 2022 20:59
Hier finden Sie aktuelle Nachrichten aus der Verwaltung. Es lohnt sich also gelegentlich hier vorbei zu schauen.
Der Markt Plech setzt seit dem Jahr 2002 SchulweghelferInnen und seit 1999 eine Schulbusaufsicht ein. Schüler, wie an anderen Schulstandorten, können diese Aufgaben nicht übernehmen, weil in Plech in den vergangenen Jahren nur Grundschüler unterrichtet wurden und diese für diese verantwortungsvolle Aufgabe nicht eingesetzt werden können. Vier der ehrenamtlichen Kräfte gaben ihr wichtiges Amt nun in jüngere Hände.
„Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teiche) haben gesetzliche Grenzen – beim Gartengießen und Bewässern auch an den Gewässerschutz denken!
Im Hinblick auf den extrem trockenen Sommer sind – trotz der jüngsten Regenfälle – nach wie vor unzulässige Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern, insbesondere zu Bewässerungszwecken bzw. zum Gartengießen, zu erwarten.
Es gilt zu berücksichtigen, dass die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen, die ohne Wasser nicht überleben können, vom Austrocknen bedroht sind. Insbesondere bei der Wasserentnahme aus kleinen Bächen und Gräben ist schnell die Grenze überschritten, bei der für die Lebewesen im oder am Gewässer nichts mehr übrig bleibt und dadurch große Schäden angerichtet werden.
Das Landratsamt Bayreuth weist deshalb im Interesse des Gewässerschutzes auf die bestehende Rechtslage hin:
Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teiche) bedarf nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Gestattung, die vorher beim Landratsamt zu beantragen ist (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG).
Ausnahmen von dieser generellen Erlaubnispflicht bestehen nur in engen Grenzen, das heißt nur dann, wenn die Wasserentnahme noch unter den sogenannten Gemeingebrauch bzw. den Eigentümer- oder Anliegergebrauch am Gewässer fällt.
1. Gemeingebrauch
Der Gemeinverbrauch steht grundsätzlich jedermann zu. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die erlaubnisfreie Wasserentnahme nur durch Schöpfen mit Handgefäßen (also nur in geringen Mengen) erfolgen darf (vgl. Art. 18 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz – BayWG).
Eine Entnahme mittels Entnahmeleitung mit oder ohne Pumpe ist im Rahmen des Gemeingebrauchs lediglich aus Flüssen mit größerer Wasserführung und auch dort nur in geringen Mengen für das Tränken von Vieh und den häuslichen Bedarf der Landwirtschaft möglich, eine Feldbewässerung (außerhalb der Hofstätte) scheidet jedoch aus.
Unter www.grundsteuer.bayern.de finden Sie Hilfe und wertvolle Hinweise zur anstehenden Erklärung im Rahmen der Grundsteuerreform.
Die Windkraft Betzenstein UG plant die Errichtung von Windkraftanlagen auf gemeindefreiem Gebiet im Veldensteiner Forst in Kooperation mit der Stadt Betzenstein und dem Markt Plech. Für die weiteren Planungen und den Abschluss eines Standortsicherungsvertrags benötigt sie die Zustimmung des Stadtrates beziehungsweise des Marktgemeinderates.
Im Sinne einer transparenten Öffentlichkeitsbeteiligung finden zur Vorstellung des geplanten Vorhabens zwei Infoveranstaltungen für die Bürger:innen statt:
- 01.06.2022 um 19:00 Uhr im Gasthof Herbst, Betzenstein
- 03.06.2022 um 19:30 Uhr im Gasthof Zur Traube, Plech.
Das Wort können grundsätzlich nur Gemeindeangehörige erhalten.
Die genaue Zahl der Windkraftanlagen sowie deren Standorte können erst im weiteren Verfahren geklärt werden, derzeit wird die untenstehende Fläche überplant. Änderungen sind jedoch noch möglich.
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Miteinander ins Gespräch kommen ist nicht nur in Pandemiezeiten von besonderer Bedeutung – es macht unsere Heimat Bayern stark, lebendig und festigt unsere wertvollen demokratischen Strukturen.
In diesem Sinne führen die Bayerischen Staatsministerien der Finanzen und für Heimat sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kooperation mit der Bayerischen Staatskanzlei einen breit angelegten „Zukunftsdialog Heimat.Bayern“ durch – für einen konstruktiven, ideenreichen und visionären Austausch in Zukunftsfragen unserer bayerischen Heimat.
Im Mittelpunkt dieses Dialogprozesses stehen Bayerns Bürgerinnen und Bürger. Sie werden intensiv eingebunden und können ihre Ideen und Meinungen zu verschiedenen Heimatthemen und Entwicklungen in Stadt und Land einbringen.
Am vergangenen Montag zeichnete Landrat Florian Wiedemann ...
Liebe auf den ersten Blick: Karls kommt nach Bayern
Grundstück des ehemaligen Fränkischen Wunderland wurde heute von Robert Dahl erworben / Karls Erlebnis-Dorf Plech
in Oberfranken wird erster Standort in Süddeutschland undBayerns neuer Freizeitpark
Erdbär Karlchen ist ganz aus dem Erdbeerhäuschen: Am heutigen Dienstag haben Karls-Inhaber Robert Dahl und der Bürgermeister der Gemeinde Plech in Oberfranken, Karlheinz Escher, den Kaufvertrag für das ca. 12 Hektar große Gelände des ehemaligen Fränkischen Wunderlands unterschrieben. „Unsere Fans haben uns auf den verlassenen Freizeitpark im Norden Bayerns aufmerksam gemacht. Es war Liebe auf den ersten Blick“, sagt Robert Dahl und fügt hinzu: „Nicht nur das Gelände ist eine passende Spielwiese für Karlchen und seine Freunde, auch der Standort passt perfekt. Die direkte Lage an der A9 zwischen München und Berlin machen das Gelände für viele Fans schnell erreichbar.“ Die Eröffnung von Karls Erlebnis-Dorf Plech in Oberfranken ist für das Jahr 2026 angedacht und geplant. Es sollen 100 ganzjährige Arbeitsplätze entstehen. Karlchen und seine Freunde freuen sich auf den neuen Standort und auf noch mehr Abenteuer mit und für Karls-Fans in ganz Deutschland.
„Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes, Unterlagen zur wasserrechtlichen Erlaubnis
- Die Planunterlagen stehen Ihnen ab sofort in der Cloud zur Verfügung.
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