Nachrichten aus dem Rathaus
Hier finden Sie aktuelle Nachrichten aus der Verwaltung. Es lohnt sich also gelegentlich hier vorbei zu schauen.
Unter den folgenden Links können die Ergebnisse der Landtags- und Bezirkswahlen eingesehen werden.
Landtagswahl: https://online-dienste.bayreuth.de/wahlen/landtagswahlen/2023/ergebnisse_gemeinde_09472177.html
Bezirkswahl: https://online-dienste.bayreuth.de/wahlen/bezirkswahlen/2023/ergebnisse_gemeinde_09472177.html
Bisher unbekannte Personen haben in den vergangenen Tagen bei Hauseigentümern in Plech angerufen und sich für eine freie Wohnung interessiert. Dabei erweckten sie den Eindruck, dass ihnen der Bürgermeister die Adresse der Eigentümer genannt hat.
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass weder der Bürgermeister, seine Stellvertreter oder auch die Verwaltung Adressen oder Telefonnummern ohne vorherige Rücksprache mit den Betroffenen bekannt geben.
Am besten ist es, bei solchen dubiosen Anrufen einfach aufzulegen.
Mit einer kleinen Feierstunde im Gasthaus Seitz in Bernheck wurde der langjährige Feldgeschworene des Markts Plech, Karl Rasser (2. von links), verabschiedet. Rasser übernahm das Ehrenamt im April vor 12 Jahren und war seitdem hauptsächlich im Ortsteil Plech aktiv. Als seinen Nachfolger wählten die Feldgeschworenen seinen Sohn Manfred Raser (2. von rechts), der am gleichen Abend vor Bürgermeister Karlheinz Escher (links) seinen Amtseid ablegte. Mit im Amt der langjährige Obmann der Plecher Feldgeschworenen, Willi Kalb (rechts).
Das Amt des Feldgeschworenen hat in Bayern eine lange Tradition und kann in Franken teilweise über Jahrhunderte zurückverfolgt werden. Aufgabe der angesehenen Gemeindebürger ist die Mitwirkung bei der Sicherung der Grundstücksgrenzen. Rechtsgrundlagen sind das Abmarkungsgesetz, die Feldgeschworenenordnung und die dazugehörige Bekanntmachung. Der alte Begriff der „Siebener“ kommt davon, weil die meisten Gemeinden in Bayern sieben Feldgeschworene bestimmen. Gewählt werden die Feldgeschworenen auf Lebenszeit.
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Wir freuen uns Ihnen Neues aus der Region und unserem Netzwerk vorzustellen
Aus der Öko-Modellregion
2. Aufruf für die Förderung “Verfügungsrahmen Ökoprojekte” - Antragsstellung bis 1. Februar 2023
Der Markt Plech setzt seit dem Jahr 2002 SchulweghelferInnen und seit 1999 eine Schulbusaufsicht ein. Schüler, wie an anderen Schulstandorten, können diese Aufgaben nicht übernehmen, weil in Plech in den vergangenen Jahren nur Grundschüler unterrichtet wurden und diese für diese verantwortungsvolle Aufgabe nicht eingesetzt werden können. Vier der ehrenamtlichen Kräfte gaben ihr wichtiges Amt nun in jüngere Hände.
„Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teiche) haben gesetzliche Grenzen – beim Gartengießen und Bewässern auch an den Gewässerschutz denken!
Im Hinblick auf den extrem trockenen Sommer sind – trotz der jüngsten Regenfälle – nach wie vor unzulässige Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern, insbesondere zu Bewässerungszwecken bzw. zum Gartengießen, zu erwarten.
Es gilt zu berücksichtigen, dass die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen, die ohne Wasser nicht überleben können, vom Austrocknen bedroht sind. Insbesondere bei der Wasserentnahme aus kleinen Bächen und Gräben ist schnell die Grenze überschritten, bei der für die Lebewesen im oder am Gewässer nichts mehr übrig bleibt und dadurch große Schäden angerichtet werden.
Das Landratsamt Bayreuth weist deshalb im Interesse des Gewässerschutzes auf die bestehende Rechtslage hin:
Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teiche) bedarf nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Gestattung, die vorher beim Landratsamt zu beantragen ist (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG).
Ausnahmen von dieser generellen Erlaubnispflicht bestehen nur in engen Grenzen, das heißt nur dann, wenn die Wasserentnahme noch unter den sogenannten Gemeingebrauch bzw. den Eigentümer- oder Anliegergebrauch am Gewässer fällt.
1. Gemeingebrauch
Der Gemeinverbrauch steht grundsätzlich jedermann zu. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die erlaubnisfreie Wasserentnahme nur durch Schöpfen mit Handgefäßen (also nur in geringen Mengen) erfolgen darf (vgl. Art. 18 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz – BayWG).
Eine Entnahme mittels Entnahmeleitung mit oder ohne Pumpe ist im Rahmen des Gemeingebrauchs lediglich aus Flüssen mit größerer Wasserführung und auch dort nur in geringen Mengen für das Tränken von Vieh und den häuslichen Bedarf der Landwirtschaft möglich, eine Feldbewässerung (außerhalb der Hofstätte) scheidet jedoch aus.
Die Windkraft Betzenstein UG plant die Errichtung von Windkraftanlagen auf gemeindefreiem Gebiet im Veldensteiner Forst in Kooperation mit der Stadt Betzenstein und dem Markt Plech. Für die weiteren Planungen und den Abschluss eines Standortsicherungsvertrags benötigt sie die Zustimmung des Stadtrates beziehungsweise des Marktgemeinderates.
Im Sinne einer transparenten Öffentlichkeitsbeteiligung finden zur Vorstellung des geplanten Vorhabens zwei Infoveranstaltungen für die Bürger:innen statt:
- 01.06.2022 um 19:00 Uhr im Gasthof Herbst, Betzenstein
- 03.06.2022 um 19:30 Uhr im Gasthof Zur Traube, Plech.
Das Wort können grundsätzlich nur Gemeindeangehörige erhalten.
Die genaue Zahl der Windkraftanlagen sowie deren Standorte können erst im weiteren Verfahren geklärt werden, derzeit wird die untenstehende Fläche überplant. Änderungen sind jedoch noch möglich.
Grafik zum vergrößern anklicken.