Ferienzeit ist Reisezeit.
Sollten Sie ins Ausland verreisen, prüfen Sie bitte rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweispapiere. Bitte beachten Sie, dass ein Ausweisdokument unabhängig von der eingetragenen Laufzeit ungültig wird, wenn die Person auf dem Foto nicht mehr zweifelsfrei identifizierbar ist.
Dies gilt im Besonderen für die Ausweisdokumente von Kindern! Unter der Länderrubrik des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) finden Sie alle relevanten Informationen über die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes (Dokumentenart, Mindestgültigkeit nach Einreise, ggf. Visapflicht ect.).
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer der Dokumente von der Antrags- bis zur Fertigstellung in der Regel mehrere Wochen beträgt.
Für die Beantragung neuer Ausweisdokumente bitten wir Sie, grundsätzlich telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Die notwendigen Unterlagen, die hierfür erforderlich sind, können dabei besprochen werden. Unabdingbar ist ein neues biometrisches Passbild.
Papierbasierte Passbilder sind ab dem 01.Mai 2025 nur noch für eine Übergangsfrist bis zum 31.Juli 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente zugelassen. Lichtbilder müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zur Pass-/Ausweisbehörde übermittelt werden.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin für die Beantragung Ihrer Ausweispapiere unter Tel: 09244/9852-19.
Für die Abholung ist ebenfalls eine Terminvereinbarung erforderlich.